WRRL-Hessen
Verbesserung der Wasserqualität
Durch die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) soll europaweit die Qualität des Grundwassers und der Oberflächengewässer deutlich verbessert werden. Grundkonzept ist eine kooperative Projektstruktur, die vor allem die Landwirte und die Wasserversorgung zusammenbringt und versuchen soll, den Interessenskonflikt zwischen Land- und Wasserwirtschaft zu entschärfen. Dabei sollen auch alle übrigen regionalen Akteure (Wasserbehörde, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Fachdienst Landwirtschaft des Kreises, Bauernverband, Maschinenring, u.a.) mit eingebunden werden.
Ziele
Auf Basis des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogrammes Hessens zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sollen im Maßnahmenraum die diffusen Einträge in Abhängigkeit vom Belastungspotenzial vermindert werden. Dabei stehen die Grundwasserbelastungen durch Nitrat, die Phosphatbelastungen der Oberflächengewässer durch Erosion sowie die Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer im Fokus. Es soll ein nachhaltiges Programm zur Verminderung dieser Einträge aus der Landwirtschaft etabliert werden.
Instrumente
Wichtigster Baustein ist die gewässerschutzorientierte Beratung. Aber auch über Leitbetriebe, Demonstrationsflächen, Feldbegehungen und Öffentlichkeitsarbeit sollen die Umsetzungsziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Detaillierte Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter dem entsprechenden Reiter in der Navigationsleiste. Alle angebotenen Dienstleistungen werden zu 100% vom Land Hessen finanziert.
Finanziert durch das Hessische Ministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vertreten durch das Regierungspräsidiums Kassel
Auf Basis des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogrammes Hessens zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen im Maßnahmenraum die diffusen Einträge in Abhängigkeit vom Belastungspotenzial vermindert werden. Dabei stehen die Grundwasserbelastungen durch Nitrat, die Phosphatbelastungen der Oberflächengewässer durch Erosion sowie die Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer im Fokus. Es soll ein nachhaltiges Programm zur Verminderung dieser Einträge aus der Landwirtschaft etabliert werden.
Wichtigster Baustein ist die gewässerschutzorientierte Beratung. Aber auch über Leitbetriebe, Demonstrationsflächen, Feldbegehungen und Öffentlichkeitsarbeit sollen die Umsetzungsziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Detaillierte Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter dem entsprechenden Reiter in der Navigationsleiste. Alle angebotenen Dienstleistungen werden zu 100 % vom Land Hessen finanziert.
Auf den Websites finden Sie auch die jeweiligen AnsprechpartnerInnen.
Projektleitung:
Dr. agr. Hans-Bernhard von Buttlar
- Telefon: 0551-54885-22
Aus Sicht der gewässerschonenden Zusatzberatung ist eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der im Maßnahmenraum vorherrschenden Kulturen von besonderer Bedeutung. Auf Basis der im Maßnahmenraum ermittelten Nmin-Ergebnisse wird eine Düngeempfehlung ausgesprochen. Darüber hinaus werden die Betriebe mit begleitenden Vegetationsuntersuchungen (Nitrachek, Hydro-N-Tester) während der Düngeperiode unterstützt. Neben der Düngemenge kommt der optimalen Düngerverteilung eine zentrale Bedeutung zu. Hier kann mithilfe des Düngestreuerchecks der einzelne Betrieb seine Querverteilung verbessern. Die Düngeberatung wird mit der Wirtschaftsdüngerberatung abgerundet.
Die vegetationsbegleitende Düngeberatung dient der fortlaufenden Anpassung der Düngeplanung an den tatsächlichen Düngebedarf einzelner Anbaufrüchte. Ausgangspunkt zur Bemessung der Düngegaben ist die Ermittlung des Nährstoffversorgungszustandes durch Pflanzenanalysen. Düngergaben werden erst empfohlen, wenn der Versorgungszustand einen Optimalbereich unterschreitet. Wesentliche Ziele der Maßnahmen sind:
- Eine Düngereinsparung durch Berücksichtigung der bodeneigenen Stickstoff-Nachlieferung,
bei gleichzeitig optimaler Ertragsbildung.
- Die Reduzierung möglicher N-Bilanz-Überschüsse durch verringerte N-Zufuhr bei gleichbleibender N-Abfuhr.
- Die Etablierung einer für den Grundwasserschutz nachweislich wirksamen, aber nicht betriebswirtschaftlich nachteiligen
Düngestrategie.
HALM wird zu HALM 2
Mit Beginn der neuen Förderperiode werden ab dem 01.01.2023 neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe wirksam. Bereits abgeschlossene HALM-Verpflichtungen wurden bereits gekündigt. Es besteht aber die Möglichkeit einer Anschlussförderung im HALM 2.
Der Antrag zu dieser Förderung muss spätestens am 4. Oktober 2022 beim Fachdienst Landwirtschaft Ihres Landkreises abgegeben werden.
Einen großen Teil der HALM-Maßnahmen werden in HALM 2 übernommen, einige fallen jedoch aufgrund der neuen GLÖZ-Standards und Öko-Regelungen aus der Förderung heraus. Kernelemente des HALM 2 sind die Förderung des ökologischen Anbaus, mehrjährige Blühstreifen/-flächen, Erosionsschutzstreifen, Ackerwildkrautflächen, Gewässerschutzstreifen und Grünlandextensivierung.
Ebenfalls neu ist die Kombination von HALM 2-Maßnahmen mit Ökoregelungen. Im Gegensatz zu HALM-Verträgen können die Öko-Regelungen auch einjährig abgeschlossen werden, sind aber nicht an einen HALM-Vertrag gebunden und können somit auch separat abgeschlossen werden. Dadurch können sehr attraktive Förderungen für geeignete Flächen erreicht werden.
Der neue Förderrichtlinienentwurf soll in der zweiten Julihälfte veröffentlicht werden. Wenn die Maßnahmen und Förderbedingungen bekannt sind, stehen wir Ihnen im Rahmen der WRRL-Beratung gerne zur Seite, um die für Ihren Betrieb optimale Kombination aus dem Förderspektrum zu identifizieren.