KS 2 Schwalm, Knüll
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
www.hmuelv.hessen.de
Regierungspräsidium Kassel
www.rp-kassel.hessen.de
Fachdienst Landwirtschaft des Schwalm-Eder-Kreises
www.schwalm-eder-kreis.de
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
www.llh.hessen.de
Weitere Informationen zu den Agrarumweltmaßnahmen (HALM-Maßnahmen)
llh.hessen.de/unternehmen/agrarpolitik-und-foerderung/halm
HALM-Viewer
www.halm.hessen.de
WRRL-Viewer
www.wrrl.hessen.de/viewer
IGLU Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt
www.iglu-goettingen.de
Übersicht über den Maßnahmenraum „KS 2 Schwalm, Knüll":
Die Einstufung der Gemarkungen gemäß Belastungsindex wurde vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Dabei wurde sowohl die Emission (Bodendaten und Landnutzungsdaten) als auch die Immission (Nitrat- und Ammoniumgehalt im Grundwasser) berücksichtigt. Von der Einstufung der Gemarkung hängt die Beratungsintensität ab. Die Gemarkungen mit der Maßnahmenpriorität mittel (gelb), hoch (orange) und sehr hoch (rot) haben Anspruch auf eine Zusatzberatung durch die Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt (IGLU).
Aktuelles
06.09.2024
Rundbrief 05/2024
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07.08.2024
Rundbrief 04/2024
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15.07.2024
Rundbrief 03/2024
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03.04.2024
Rundbrief 01/2024
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16.01.2024
Rundbrief 06/2023
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02.11.2023
Einladung
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30.08.2023
Rundbrief 05/2023
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31.07.2023
Rundbrief 04/2023
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27.04.2023
Einladung
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14.04.2023
Rundbrief 03/2023
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11.04.2023
Einladung
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28.03.2023
Rundbrief 02/2023
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18.01.2023
Rundbrief 01/2023
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Rundbriefe
In den Rundbriefen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden Sie über aktuelle Nachrichten auf dem Laufenden gehalten.
2024
Rundbrief Nr. 03/2024 vom 15.07.2024
Rundbrief Nr. 01/2024 vom 27.03.2024
2023
Rundbrief Nr. 06/2023 vom 16.01.2024
Rundbrief Nr. 05/2023 vom 29.08.2023
Rundbrief Nr. 04/2023 vom 28.06.2023
Rundbrief Nr. 03/2023 vom 26.04.2023
Rundbrief Nr. 02/2023 vom 18.04.2023
Rundbrief Nr. 01/2023 vom 22.03.2023
Einladungen
Zur Vermittlung aktueller Beratungsinhalte werden themenbezogen Beratungen angeboten, die jeweils an unterschiedlichen Orten stattfinden können.
Im Maßnahmenraum „Schwalm Knüll“ stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Aus der IGLU-Geschäftsführung leitet Herr Dr. agr. Hans-Bernhard von Buttlar Projekte der Wasserrahmenrichtlinien in Hessen.
Als Agraringenieur mit Fachrichtung Pflanzenproduktion ist er seit 1993 in der Grundwasserschutzberatung tätig und koordiniert seit 1997 alle weiteren Projekte der IGLU in Hessen. Darüber hinaus berät Dr. von Buttlar kontinuierlich Landwirte in Wasserschutzgebieten.
Telefon: 0172-56 65 783
M.Sc. agr. Marc-Jochem Schmidt
Tel. 0551 - 54885-29
Handy 0172 - 77 35 352
Demonstrationsflächen 2023
Im Jahr 2023 werden folgende Demonstrationsflächen durchgeführt:
- Ammoniumstabilisierte N-Düngung in Winterweizen
- Organische N-Düngung zu Wintergerste (Düngestufen)
- Zwischenfruchtanbau
Demonstrationsflächen 2022
Demonstrationsversuch: Einsatz eines Nitrifikationshemmer im Silomaisanbau
Auf einer Fläche in der Gemarkung Oberaula wurde eine Demonstrationsfläche angelegt, auf der der Einsatz eines Ammoniumstabilisators in Gärsubstrat zu Silomais getestet wurde. Substrat zu Silomais wird in der Regel Mitte April ausgebracht, um die Gülle vor der Saat einarbeiten zu können. Von einer relevante Nährstoffaufnahme des Maises kann dagegen erst im Juni ausgegangen werden. Somit besteht über einem längeren Zeitraum die Gefahr, dass bei Niederschlägen Stickstoff in Form von Nitrat ausgewaschen wird. Durch den Einsatz von Stabilisatoren (Nitrifikationshemmer) soll der in der Gülle enthaltene Ammoniumstickstoff über mehrere Wochen stabil bleiben, indem die Nitrifikation verzögert wird. Dadurch soll die N-Effizienz verbessert und die Stickstoffversorgung der Pflanzen besser gewährleitet werden.
Bei Einsatz des Nitrifikationshemmers konnte ein um 4 % höherer Trockenmasse (TM)-Ertrag festgestellt werden und gleichzeitig eine geringerer Nachernte-Nmin. Dies weist auf einen höheren N-Entzug hin. Für weitere Informationen können Sie und gerne kontaktieren.
Demonstrationsversuch „Raps-Nacherntemanagement“
Vor dem Hintergrund der Diskussion um den Glyphosateinsatz im Ausfallraps in Wasserschutzgebieten wurden die Auswirkungen auf die N-Mineralisation durch frühere Bodenbearbeitung nach der Rapsernte im Vergleich zur Bodenruhe bis Anfang Oktober untersucht.
Bei Verzicht auf Glyphosat und gleichzeitiger Bodenruhe bis Anfang Oktober (eine Vorgabe in zahlreichen Wasserschutzkooperationen) ist der Rapsaufwuchs in manchen Jahren so üppig, dass er – vor der Bodenbearbeitung mit einem teuren und energieintensiven Mulchgang entfernt werden muss. Untersucht wurde, wie sich eine Bodenbearbeitung auf den Herbst-Nmin auswirkt, die nach dem Auflaufen des Ausfallrapses Anfang September durchgeführt wird. Die Bodenbearbeitung sollte zu einem Zeitpunkt durchgeführt werden, der es erlaubt, dass sich vor der Weizensaat noch eine zweite Auflaufwelle entwickeln kann, die wieder N bindet. Es wurden also 2 Varianten angelegt:
A: Erste Bodenbearbeitung nach der Rapsernte Anfang September
B: Bodenruhe nach der Rapsernte bis zur Bestellung der Folgefrucht
In der Anfang September gegrubberten Variante hat die Bodenbearbeitung zu einer 2. Auflaufwelle geführt. Die Pflanzen in dieser Variante waren dabei deutlich weniger entwickelt als in der unbearbeiteten Variante, sodass zur Bodenbearbeitung zur Weizenaussaat im Oktober in der unbearbeiteten Variante ein deutlich üppigerer Bestand vorhanden war als in der einmal bearbeiteten Variante. Dadurch ist nach flacher Bodenbearbeitung vor der Weizenaussaat deutlich weniger Pflanzenmaterial auf der zuvor bearbeiteten Fläche verblieben
Die Nmin-Untersuchungen zeigten aber, dass die zusätzliche Bodenbearbeitung die Mineralisation im Boden anschiebt und der verfügbare Stickstoff vom zweiten Aufwuchs verwertet wird.: Der Nachernte-Nmin nach der Winterrapsernte lag bei 68 kg/ha (0-60 cm). Durch die zusätzliche Bodenbearbeitung wurde das Herbst-Nmin-Niveau auf 90 kg Nmin/ha angehoben, bei der unbearbeiteten Variante lag der Herbst-Nmin bei 54 kg/ha (siehe Abbildung). Das Ergebnis zeigt, dass eine lange Bodenruhe nach Raps den Herbst-Nmin effektiv verringern kann und nach wie vor eine nachhaltige Maßnahme für den Grundwasserschutz darstellt. Da es jedoch trocken war und eine 2. Auflaufwelle sich nicht so gut entwickeln konnte wie möglicherweise in feuchteren Jahren, konnte nicht ermittelt werden, ob der Herbst-Nmin unter feuchteren Bedingungen auch bei 2-facher Bodenbearbeitung hätte geringer ausfallen können. Die hier gezeigte Tendenz gilt also eher für trockene Witterungsbedingungen im Spätsommer.