HEF 1 Werratal, Waldkappel
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
www.hmuelv.hessen.de
Regierungspräsidium Kassel
www.rp-kassel.hessen.de
Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises Eschwege
www.werra-meissner-kreis.net
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
www.llh-hessen.de
Weitere Informationen zu den Agrarumweltmaßnahmen (HALM-Maßnahmen)
llh.hessen.de/unternehmen/agrarpolitik-und-foerderung/halm
HALM-Viewer
www.halm.hessen.de
WRRL-Viewer
www.wrrl.hessen.de/viewer
IGLU Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt
www.iglu-goettingen.de
IfÖl Ingenieurbüro für Ökologie und Landwirtschaft
www.ifoel.de
Im Maßnahmenraum liegen die Wasserschutzgebietskooperationen:
-> künftiges WSG „TB Finstertal, TB Rockenrodt 1-2, TB Heyerkopf und die Sickergalerie Rockenrodt“ Kooperation Finstertal der Stadtwerke Bad Sooden-Allendorf GmbH
-> WSG „TB Aue I, II + IV und TB Großer Höllgraben“ der Stadtwerke Eschwege GmbH
-> WSG "TB Leistersberg" und WSG "TB Altenburschla" der Stadt Wanfried"
-> WSG "TB Altenburschla"
-> WSG "Glasebachquelle der Gemeinde Berkatal"
- WSG "Flachbr. II Frieda" Gemeinde Meinhard"
In diesen Kooperationen sind sehr erfolgreich grundwasserschonende Bewirtschaftungsformen verankert worden. Auf diesen Erkenntnissen kann im Maßnahmenraum für die Wasserrahmenrichtlinie aufgebaut werden. Die intensive Betreuung der Landwirte in den Kooperationen wird weitergeführt. Auch die bestehenden Kooperationsverträge behalten ihre Gültigkeit.
Aktuelles
04.07.2024
Sommerrundschreiben
>>>weiterlesen
27.05.2024
Rundbrief 03/2024
>>>weiterlesen
25.03.2024
Frühjahrsrundschreiben
>>>weiterlesen
08.02.2024
Rundbrief 01/2024
>>>weiterlesen
28.08.2023
Rundbrief 05/2023
>>>weiterlesen
17.07.2023
Rundbrief 04/2023
>>>weiterlesen
11.05.2023
Einladung zur Feldbegehung
>>> weiterlesen
17.04.2023
Rundbrief 03/2023
>>>weiterlesen
31.03.2023
Rundbrief 02/2023
>>>weiterlesen
20.01.2023
Rundbrief 01/2023
>>>weiterlesen
Rundschreiben
In den Rundschreiben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden Sie über aktuelle Nachrichten auf dem Laufenden gehalten.
2024
Sommerrundschreiben vom 04.07.2024
Rundbrief Nr. 03/2024 vom 27.05.2024
Frühjahrsrundschreiben vom 25.03.2024
Rundbrief Nr. 01/2024 vom 08.02.2024
2023
Rundbrief Nr. 05/2023 vom 28.08.2023
Rundbrief Nr. 04/2023 vom 17.07.2023
Rundbrief Nr. 03/2023 vom 17.04.2023
Rundbrief Nr. 02/2023 vom 31.03.2023
Rundbrief Nr. 01/2023 vom 20.01.2023
Veranstaltungen
Zur Vermittlung aktueller Beratungsinhalte werden themenbezogen Beratungen angeboten, die jeweils an unterschiedlichen Orten stattfinden können.
Einladung zur Feldbegehung am 11.05.2023
Im Maßnahmenraum „WRRL-HEF_1_Werratal_Waldkappel“ stehen Ihnen folgende AnsprechpartnerInnen zur Verfügung: Aus der IGLU-Geschäftsführung leitet Herr Dr. agr. Hans-Bernhard von Buttlar Projekte der Wasserrahmenrichtlinien in Hessen. Als Agraringenieur mit Fachrichtung Pflanzenproduktion ist er seit 1993 in der Grundwasserschutzberatung tätig und koordiniert seit 1997 alle weiteren Projekte der IGLU in Hessen. Darüber hinaus berät Dr. von Buttlar kontinuierlich Landwirte in Wasserschutzgebieten. |
Herr Dr. agr. Richard Beisecker ist Geschäftsführer des Ingenieurbüros für Ökologie und Landwirtschaft (IfÖL GmbH) und leitet die Projekte der Wasserrahmenrichtlinien in Hessen. Als Dr. der Agrarwissenschaften ist er seit 2000 im Boden- und Gewässerschutz, in der Agrar- und Umweltberatung und der Umweltplanung tätig. Telefon: 0561-701 515-10 |
Herr B. Eng. Roland Schatt ist gelernter Landwirt und studierte Landwirtschaft im dualen System an der Fachhochschule Anhalt in Bernburg. Praktische Erfahrungen sammelt Herr Schatt auf dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb mit Ackerbau und Rinderaufzucht im Landkreis Northeim. Seit September 2020 arbeitet er als Projektingenieur im Bereich der landwirtschaftlichen Gewässerschutzberatung und ist für das Gebiet Werratal zuständig. Telefon: 0171-300 73 65 |
Frau M.Sc. agr. Johanna Krähling ist studierte Agrarwissenschaftlerin mit Schwerpunkt Pflanzenproduktionssysteme. Seit Januar 2020 ist sie als Mitarbeiterin an der Umsetzung der EG-WRRL zur Reduzierung der diffusen Stoffeinträge aus der Landwirtschaft, der Beratung zur gewässerschonen-den Landwirtschaft zur Verminderung der Nitratauswaschung und Vermeidung von Bodenerosion und der Landwirtschaftliche Zusatzberatung in Wasserschutzgebietskooperationen beteiligt. Telefon: 0561-701 515-12 |
Demonstrationsflächen 2023
Im Jahr 2023 werden folgende Demonstrationsflächen durchgeführt:
1. Ammoniumstabilisierte N-Düngung in Winterweizen
2. Aussaatstärkenveränderung in Zwischenfrucht mit Düngestufe
3. Rapseinzelkornsaat im Vergleich zur normalen Drillsaat
Demonstrationsflächen 2022
Demofläche Stilllegung
Werden Flächen nach mehrjähriger Stilllegung wieder in Bewirtschaftung genommen, gehen damit verschiedene Herausforderungen einher. Zum einen können sich je nach Begrünung der Stilllegung auch unterwünschte Arten auftreten, die sich bei Wiederaufnahme der Nutzung als Unkräuter im Kulturpflanzenbestand wiederfinden.
Zum anderen stellt der Umbruch der Fläche zur Wiederaufnahme der Nutzung mit Blick auf den Gewässerschutz eine besondere Herausforderung dar: Unter mehrjähriger Begrünung (wie auch unter Grünland) sind die Nmin-Gehalte konstant gering. Durch den Umbruch und der damit einhergehenden Zufuhr von Sauerstoff und organischer Substanz in den Boden wird dann die Stickstoffmineralisation angeregt und sorgt für steigende Nmin-Gehalte.
Bei dieser Demonstrationsfläche lag der Fokus daher darauf, die Nutzung so zu gestalten, dass möglichst viel Stickstoff von der auf dem Umbruch folgenden Kulturpflanze (Körnermais) genutzt und gleichzeitig möglichst wenig Stickstoff ausgewaschen wird. Um Stickstoffverluste während der winterlichen Sickerwasserperiode zu vermeiden, fand der Umbruch erst im Frühjahr statt.
Zur Saat wurden sowohl die ehemalige Stilllegungsfläche aus auch die direkt angrenzende betriebsübliche Teilfläche gleich bearbeitet. Die Düngung der beiden Teilflächen wurde jedoch unterschiedlich gestaltet, um der zu erwartenden höheren N-Nachlieferung nach dem Umbruch der Stilllegung Rechnung zu tragen: Sie wurden im Vergleich zur betriebsüblichen Teilfläche auf der ehemals stillgelegten Teilfläche um 30 kg N/ha verringert.
Um sicherzugehen, dass beide Teilflächen ausreichend mit Stickstoff versorgt sind, wurde eine späte Nmin-Beprobung im 6-Blatt-Stadium des Körnermaises durchgeführt. Liegt der Nmin-Gehalt zu diesem Zeitpunkt deutlich unter 180-200 kg N/ha, sollte nachgedüngt werden. Wenn der Nmin-Gehalt darüber liegt, wie es hier in beiden Teilflächen der Fall war, ist eine ausreichende Stickstoffversorgung für den weiteren Vegetationsverlauf gewährleistet. Die Unterschiede zwischen den beiden Teilflächen liegen mit 10 kg N/ha im zu diesem Zeitpunkt der Vegetation zu erwartenden Schwankungsbereich Die Ergebnisse sind in Abbildung 1 dargestellt.
Ergebnisse der späten Nmin-Beprobung
An dieser Demonstrationsfläche wird wieder einmal deutlich, dass die Stickstoffmineralisation nach dem Umbruch mehrjährig begrünter oder stillgelegter Flächen nicht zu unterschätzen und bei der Düngeplanung der nachfolgenden Kultur entsprechend zu berücksichtigen ist.
Zwischenfruchtsortenversuch:
Zwischenfruchtanbau ist neben der Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und der Erhöhung der Biodiversität eine wichtige Maßnahme zur Verringerung der Erosion. In der Gemarkung Altenburschla wurde ein Zwischenfruchtversuch im Herbst angelegt. Ein Landwirt stellte hierfür ein Winterweizenfeld zur Verfügung auf dem nach der Ernte zwei Zwischenfruchtvarianten für den folgenden Rübenanbau ausgesät wurde.
Die eine Hälfte des Bestandes wurde am 10.09.2022 mit der Sorte TERRALIFE® - VITAMAXX TR mit 20kg /ha besät. Die Zusammensetzung der Mischung bestand aus Phacelia, Öllein, Rauhafer, Ramtillkraut, Tiefenrettich, Abessinischer Kohl, Leindotter, falscher Buchweizen und Weißem Senf. Auf der anderen Teilfläche ebenso am 10.09.2022 wurde die Mischung TERRALIFE® - AQUAPRO ohne Buchweizen ebenfalls mit 20 kg/ha angesät. Diese Mischung bestand aus Phacelia, Öllein, Sonnenblume, Rauhafer, Ramtillkraut und Sorghum. Bei beiden Varianten wurde vor der Aussaat der Zwischenfruchtmischungen 15 m³ Gärrest/ha (3 kg N/m³) angedüngt.
Beide Zwischenfruchtvarianten konnten sich nach der Aussaat nur langsam etablieren. Grund dafür war die langanhaltende Trockenphase zu Keimbeginn der Zwischenfrucht. Ebenfalls wurde der Bestand durch das dominante Ausfallgetreide stark in der Entwicklung ausgebremst. Durch den Pflanzenmasseaufbau konnte aber trotzdem der Stickstoff aus der Vorfrucht, welcher nachgeliefert wurde über den Winter hinaus bis ins Frühjahr fixiert werden und stand so der Folgekultur zur Verfügung.
Zwischenfruchtversuch am 17.11.2022
Zwei Versuche zum Thema: Düngevergleich Alzon neo-N vs. KAS
Der Klimawandel stellt die Landwirtschaft vor große Herausforderungen. Durch die Zunahme von Extremwetterereignissen stoßen langjährig praktizierte Bewirtschaftungssysteme mittlerweile an ihre Grenzen. Doch die Landwirtschaft ist nicht nur Opfer dieser Veränderungen, sondern teilweise auch Verursacher. So tragen Stickstoffverluste aus der Landwirtschaft in Form von Ammoniak oder Lachgas einen wesentlichen Anteil zur Erderwärmung bei. Aber auch die Eutrophierung von Oberflächengewässern durch Phosphor oder die Auswaschung von Nitrat ins Grundwasser sind von der Landwirtschaft mit verursachte Umweltbelastungen. Um diese Probleme zu lösen, benötigt es innovative neue Konzepte, die die Beratung vor Ort mit den Landwirten entwickelt. Ein möglicher Ansatzpunkt zur Reduzierung der N-Verluste kommt von der Firma SKW Piesteritz mit ihrem Stickstoffdünger Alzon neo-N. Bei diesem Düngemittel handelt es sich um einen klassischen Harnstoffdünger mit 46 % N Gesamtstickstoff kombiniert mit einem Ureaseinhibitor und einem Nitrifikationshemmstoff. Der Ureaseinhibitor soll die Umsetzung des Harnstoffs in Ammonium verzögern, um Ammoniakverluste zu reduzieren. Um zu verhindern, dass sich das Ammoniak schnell zu Nitratstickstoff umsetzt, ist dem Dünger zudem ein Nitrifikationshemmstoff zugesetzt. Dieser soll zu einer langsameren Umwandlung über sechs bis zehn Wochen führen. So soll eine ammoniumbetonte Ernährung der Pflanzen stattfinden. Dies regt zu einem besseren Wurzelwachstum an, da Ammonium nicht mit dem Bodenwasser zu den Wurzeln getragen wird. Durch die bessere Durchwurzelung des Bodens sollen auch die anderen benötigten Mikro- und Makronährstoffe besser erschlossen werden können. Für den Gewässerschutz besonders interessant ist jedoch die Minimierung der Auswaschungsgefahr des Stickstoffs in das Grundwasser, weil Ammonium im Gegensatz zu Nitrat an die Bodenpartikel bindet. Bereits im Jahr 2020 und 2021 wurden zwei Demonstrationsversuche mit stabilisierten N-Dünger angelegt und dieses Jahr wiederholt, um die Ergebnisse der letzten Jahre zu überprüfen.
In den Gemarkungen Bad Sooden-Allendorf und Wanfried wurden auf einer Winterweizenfläche ein Vergleich zwischen dem Alzon neo-N Dünger und einer betriebsüblichen Düngung mit Kalkammonsalpeter (KAS) angelegt. Dazu wurden die Flächen in je zwei Parzellen aufgeteilt. Die Düngung der Alzon-Variante erfolgte in einer Startgabe mit schwefelhaltigem Dünger SSA (30 kg N/ha) und wenige Tage später mit einer Alzon neo-N-Gaben (von 130 kg N/ha). Die KAS-Düngung erfolgte nach einer wie in der Alzonvariante durchgeführten Startgabe mit zwei KAS-Gaben von 70 und 60 kg N/ha. Alle beiden Varianten haben somit eine N-Gabe von rund 160 kg/ha erhalten.
Die theoretische Ertragsermittlung ergab Vorteile für die Varianten mit stabilisierter Düngung (Alzon neo-N). Der tatsächlich gedroschene Ertrag lag in beiden stabilisierten Versuchsvarianten um etwa 5 dt/ha niedriger. Der Proteingehalt las hingegen im Schnitt um 0,9 Prozentpunkte höher. Dies bestätigt einmal mehr die Wechselbeziehung zwischen Ertrag und Qualität im Getreideanbau.
Proteingehalte und Hektolitergewichte bei stabilisierter N-Düngung (Alzon) und nitratbetonter Düngung (KAS)
Übersicht über den Maßnahmenraum „HEF 1 Werratal, Waldkappel“:
Die Einstufung der Gemarkungen gemäß Belastungsindex wurde vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Dabei wurde sowohl die Emission (Bodendaten und Landnutzungsdaten) als auch die Immission (Nitrat- und Ammoniumgehalt im Grundwasser) berücksichtigt. Von der Einstufung der Gemarkung hängt die Beratungsintensität ab. Die Gemarkungen mit der Maßnahmenpriorität mittel (gelb), hoch (orange) und sehr hoch (rot) haben Anspruch auf eine Zusatzberatung durch die Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt.